Wie kann man die Behandlung beginnen? Welche Aufnahmeformalitäten gibt es? Hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen.
Sie können die verschiedenen Optionen auch durch direktes Anklicken der Registerkarten wählen:
Telefon-Hotline
Informationen zur stationären Aufnahme können über das zentrale Management-Telefon:
Telefon 0431 / 20099-120
Telefax 0431 / 20099-129
oder per Email: aufnahme@schmerzklinik.de eingeholt werden.
Informationen zur ambulanten Behandlung können über die neurologische schmerztherapeutische Praxis:
Telefon 0431 / 20099-400
Telefax 0431 / 20099-444
oder per Email: praxis@schmerzklinik.de eingeholt werden.
Das Sekretariat von Prof. Dr. Hartmut Göbel erreichen Sie über:
Telefon 0431 / 20099-150
Telefax 0431 / 20099-159
oder per Email: fromm@schmerzklinik.de
Unsere Mitarbeiterinnen werden Sie gerne zu allen Fragen der Terminplanung beraten.
Ambulante Behandlung
Ambulante Untersuchungen sind für Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen und für privat Versicherte möglich. Eine Anmeldung kann mit oder ohne Überweisung erfolgen. Bitte bringen Sie zum ambulanten Termin folgende Unterlagen mit:
- Krankenversicherungskarte und 03a1
Überweisung Ihres Haus- oder
Facharztes. Eine Überweisung ist
nicht erforderlich. Falls Sie jedoch keine
Überweisung mitbringen, müssen wir
die vorgeschriebene
Praxisgebühr erheben. - Kopien der Befundberichte und
Röntgenaufnahmen - Schmerzkalender über
mindestens drei Monate - Schmerzfragebogen
- Liste aller Medikamente und Vorbehandlungen
- Kopien aller Vorbefunde (Bitte fertigen Sie bereits vor Ihrem Termin Kopien
aller Unterlagen zum Verbleib bei uns)
Die zentrale Anmeldung der neurologischen-schmerztherapeutischen Praxis erreichen Sie über Fr. Kirsten Mielke
Telefon 0431-20099-400
Telefax 0431-20099-444
oder per E-Mail praxis@schmerzklinik.de
Eine Terminvereinbarung zur Sprechstunde von Prof. Dr. Hartmut Göbel kann über das Chefsekretariat, Fr. Andrea Fromm
Telefon 0431-20099-150
Telefax 0431-20099-159
oder per E-mail fromm@schmerzklinik.de erfolgen.
Um die Wartezeiten in der Praxis kurz zu halten, vergeben wir telefonisch Termine. Aber die ärztliche Tätigkeit, besonders in der Diagnostik und Therapie chronischer Schmerzen, lässt sich oft nicht im Voraus planen. Bitte haben Sie Geduld mit uns, wenn es etwas länger dauert! Rufen Sie uns an, bevor Sie sich zu Ihrem Termin auf den Weg machen. Wir sagen Ihnen, ob es Verzögerungen gibt und besprechen mit Ihnen, ob Sie entsprechend später kommen können.
Helfen Sie unserem Team bei der Zeitplanung: Bitte teilen Sie uns bei der Terminvereinbarung mit, wenn bei Ihrem Besuch ein besonderer Zeitbedarf nötig sein wird. Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, benachrichtigen Sie uns bitte unbedingt, auch kurzfristig!
Stationäre Aufnahme
Voraussetzung für die stationäre Aufnahme
Zur Durchführung spezialisierter stationärer Schmerztherapie sind chronische Schmerzerkrankungen, die mit ambulanten Maßnahmen nicht ausreichend zu behandeln sind. Zur Planung Ihres Aufnahmetermins bitten wir Sie, folgende drei Punkte zu erledigen:
- Ihr behandelnder Arzt stellt eine Verordnung von Krankenhausbehandlung aus.
- Bitten Sie Ihren Arzt, die Aufnahme-Checkliste auszufüllen.
- Senden Sie diese Unterlagen mit Kopien relevanter Arztbriefe, Röntgenbilder etc. an die auf der Aufnahme-Checkliste angegebene Anschrift.
Je nach Krankenkasse gelten folgende Regelungen für die Kostenübernahme:
- Für Versicherte der AOK Schleswig-Holstein, der Techniker Krankenkasse, der Deutschen Angestelltenkrankenkasse, der Landwirtschaftlichen Krankenkasse und der Knappschaft Bahn See erfolgt bei Vorliegen der Aufnahmebedingungen die Kostenübernahme, ohne dass ein weiterer Antrag erforderlich ist.
- Für Versicherte der Barmer Ersatzkasse ist eine Krankenhauseinweisung und eine formloser Befundbericht über die bisherige Behandlung des einweisenden Arztes erforderlich. Dieser muss bestätigen, dass ambulante Behandlungen ausgeschöpft sind. Diese Unterlagen können direkt an uns gesandt werden, ein weiterer Kostenübernahmeantrag ist nicht erforderlich.
- Für Versicherte anderer Krankenkassen oder Selbstzahler wird eine Zusage zur Kostenübernahme der Krankenkasse oder des Patienten benötigt.
Die Zuzahlung ist entsprechend § 39 Abs. 4 SGB V (vollstationäre Krankenhausbehandlung) geregelt. Informationen zum Behandlungsablauf finden Sie in unserer Klinikinformation.
Schmerzkonferenz
Ärztinnen und Ärzte können ihre Patientinnen und Patienten in der öffentlichen interdisziplinären Schmerzkonferenz der Schmerzklinik vorstellen.
Diese finden Mo, Di, Do, Fr. von 8:30 Uhr bis 9:15 Uhr und Mi von 17:00 Uhr bis 17:45 Uhr, Konferenzraum der Schmerzklinik Kiel, statt.
Vorstellungstermine können per Email, telefonisch über Telefon 0431-20099-400 oder per Fax 0431-20099-409 vereinbart werden.
Weitere Informationen zu den Schmerzkonferenzen finden Sie hier
